Kehrtwende in die Sackgasse
Debattenbeitrag / Leserbrief
Würzburg, 12. Mai 2026
Ralf Euler, Autor in der Redaktion der FAZ, zieht in seinem Kommentar „Cannabis-Legalisierung: Zeit für eine Kerhtwende“ eine Bilanz, die die Lage erheblich verkürzt. Dass Politiker wie der hessische Innenminister Poseck oder Bundesinnenminister Dobrindt das Konsumcannabisgesetz scharf kritisieren, ist Teil der politischen Debatte und nicht verwunderlich: Beide vertreten eine Partei, die das KCanG von Anbeginn grundsätzlich ablehnt und konsequent an einer prohibitionistischen Linie festhält. Problematisch wird es, wenn aus dieser Kritik der Eindruck entsteht, die Teillegalisierung sei bereits gescheitert, obwohl zentrale Elemente des Gesetzes vielerorts noch gar nicht wirksam arbeiten konnten.
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht zeichnet ein deutlich differenzierteres Bild. Er zeigt kein Scheitern des Gesetzes, sondern eine Umsetzungslücke: Legale Bezugsquellen gewinnen nur langsam an Bedeutung, während Anbauvereinigungen bislang eine untergeordnete Rolle spielen. Gerade hier liegt jedoch nicht der Beweis gegen Anbauvereine, sondern der Hinweis auf ihr bisheriges politisches und bürokratisches Ausbremsen. Und exakt darauf weist der EKOCAN-Zwischenbericht hin: Eine Überregulierung der Anbauvereinigungen durch gesetzliche und behördliche Vorgaben, die auf den Prüfstand gehören.
Wer den fortbestehenden Schwarzmarkt beklagt, muss erklären, warum ausgerechnet jene legalen Strukturen weiter eingeschränkt werden sollen, die ihn verdrängen sollen. Strengere Auflagen für Anbauvereinigungen, zusätzliche Verbotszonen und niedrigere Abgabemengen würden den legalen Zugang weiter erschweren. Das Ergebnis wäre absehbar: Konsumenten, die keinen praktikablen legalen Zugang haben, bleiben beim illegalen Handel. Das wäre keine Stärkung der inneren Sicherheit, sondern unfreiwillige Wirtschaftsförderung für den Schwarzmarkt.
Auch die Gewerkschaft der Polizei argumentiert differenzierter, als es der Ruf nach einer Kehrtwende nahelegt. Sie bezeichnet das KCanG zwar als „Mängelexemplar“, warnt aber zugleich vor einer vollständigen Rücknahme. Eine solche Rückabwicklung wäre aus ihrer Sicht eine staatliche Kapitulation, weil der Schwarzmarkt dann wieder alleiniger Akteur wäre. Gefordert ist also nicht die Rückkehr zur alten Verbotspolitik, sondern eine sachgerechte Nachjustierung.
Gerade bei den Anbauvereinigungen ist eine abschließende Bilanz verfrüht. Viele Vereine kämpfen noch immer mit langwierigen Genehmigungsverfahren, hohen Sicherheitsanforderungen, unklarer baurechtlicher Einordnung und erheblichem Dokumentationsaufwand. In mehreren Bundesländern stehen Vereine erst am Anfang ihrer operativen Tätigkeit, während die Umsetzung in Ländern wie Bayern durch zusätzliche Hürden faktisch zum Stillstand gebracht wird. Eine Kehrtwende zu fordern, bevor diese Säule des Gesetzes überhaupt flächendeckend wirken konnte, ist, als erkläre man ein Bauprojekt für gescheitert, während die Genehmigungspraxis noch stockt.
Ja, das KCanG braucht Korrekturen. Aber die entscheidende Frage lautet: In welche Richtung? Wer Jugend- und Gesundheitsschutz ernst nimmt, braucht kontrollierte Qualität, nachvollziehbare Herkunft, klare Zuständigkeiten und eine gestärkte Prävention. Das erreicht man nicht, indem man legale Vereine weiter lähmt oder zur gescheiterten Verbotspolitik zurückkehrt. Man erreicht es, indem man bürokratische Hürden senkt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Anbauvereinigungen so in die Lage versetzt, den illegalen Markt tatsächlich zu verdrängen.
Politische Reife zeigt sich nicht in der reflexhaften Rückkehr zu einer Verbotspolitik, die den Schwarzmarkt über Jahrzehnte nicht beseitigt hat. Sie zeigt sich darin, ein komplexes Gesetz anhand belastbarer Daten weiterzuentwickeln. Nicht die Teillegalisierung gehört auf den Rückzug, sondern die Blockaden, die ihre Wirkung bislang begrenzen.

