Sofortvollzug gegen franken.cannabis e.V.

Buttenheim/Bamberg, 15. August 2025 – Der Bescheid des Landratsamts Bamberg datiert auf den 13. August 2025 und ordnet die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung (Abgabe und künftiger Anbau) an; Zwangsgelder wurden angedroht. Der Verein hat Eilrechtsschutz beim VG Bayreuth beantragt.

Der Cannabis Verband Deutschland verurteilt die gestern verfügte Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug gegen den Verein franken.cannabis e.V. auf das Schärfste. Der Verein hat heute Eilrechtsschutz eingelegt (Eilklage/Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO), um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen und den rechtmäßigen Betrieb zu sichern.

Kernaussagen

  • Transparenz statt Täuschung: franken.cannabis e.V. hat den Anbau am 5. Juni 2025 den Behörden gemeldet.
  • Zeitliche Abfolge wirft Fragen auf: Die Nutzungsuntersagung datiert vom 13. August 2025vier Tage nach Beginn der Abgabe (9. August 2025) und einen Tag nach einem BR-Beitrag (13. August 2025).
  • Unverhältnismäßiger Sofortvollzug: Als Begründung nennt das Landratsamt eine diffuse Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – u. a. angebliche Risiken durch anfahrende oder nach Konsum fahrende Autofahrer.
  • Widerspruch zur lokalen Praxis: In Kälberberg findet jährlich das dreitägige Turmfest mit rund 700 Besucher*innen statt – ohne dass hierfür pauschal abstrakte Gefährdungslagen bemüht würden.
  • Rechtsfragen gehören ins Hauptsacheverfahren, nicht in den Sofortvollzug: Die komplexe bauplanungsrechtliche Einordnung (u. a. behauptete „Sondergebietspflicht“) ist streitig und gehört gerichtlich geklärt, statt im Eilverfahren Fakten zu schaffen.

Stellungnahme des Cannabis Verband Deutschland

Ein Verein, der frühzeitig und offen mit den Behörden kommuniziert, darf nicht ausgerechnet nach positiver Medienberichterstattung mit einem Sofortvollzug belegt werden. Die Begründung mit einer abstrakten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit überzeugt in keiner Weise“, erklärt der Cannabis Verband Deutschland. „Wer Verkehrssicherheit ernst nimmt, bekämpft tatsächliche Rechtsverstöße im Straßenverkehr – nicht die rechtmäßige Abgabe an Vereinsmitglieder in geregelten Strukturen.

Zur Begründung des Landratsamts – und warum sie nicht trägt

  • Konstruktion einer „Gefährdungslage“: Das Landratsamt verweist auf mögliche Parksituationen, Anfahrten „Neugieriger“ sowie „ggf. auch Autofahrten nach Cannabiskonsum“. Das sind hypothetische Annahmen, die in jeder Kommune täglich bei verschiedensten Anlässen auftreten – vom Sportfest bis zum Turmfest – und mit den allgemeinen Regeln des Straßenverkehrsrechts zu adressieren sind, nicht mit einem Sofortvollzug im Baurecht.
  • Streitige Planungsrechts-These („Sondergebiet“): Die Behörde stützt sich auf eine verwaltungsinterne Rechtsauffassung zur angeblichen Sondergebietspflicht. Ob diese Sichtweise rechtlich trägt, ist keineswegs geklärt und bedarf der gerichtlichen Überprüfung. Genau hierfür hat der Verein Eilrechtsschutz beantragt.
  • Transparenz des Vereins: Der Verein hat die zuständigen Stellen proaktiv informiert (Meldung am 5. Juni 2025) und sich der aufsichtsrechtlichen Begleitung gestellt. Die Behörde selbst wurde bereits am 15. Mai 2025 durch das LGL über die Erlaubnis informiert. Der Sofortvollzug unmittelbar nach medialer Aufmerksamkeit erweckt den Eindruck, dass hier Öffentlichkeitsdruck statt Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend war.

Forderungen des Verbands

  1. Aussetzung des Sofortvollzugs bis zur gerichtlichen Klärung der strittigen Rechtsfragen.
  2. Sachliche Gleichbehandlung gegenüber vergleichbaren kommunalen Veranstaltungen und Nutzungen – keine Doppelstandards zulasten gemeinwohlorientierter Vereine.
  3. Kooperative Verwaltungspraxis: Rechtsfragen des jungen Rechtsrahmens (KCanG) sind rechtsstaatlich, plan- und verhältnismäßig zu klären – nicht durch eilbedingte Stilllegungen.

Statement von franken.cannabis e.V.

Wir stehen für Rechtssicherheit, Prävention und kontrollierte Abgabe an Mitglieder. Genau deshalb haben wir alle Schritte transparent angezeigt“, so der Verein. „Wir lassen die rechtlichen Fragen jetzt zügig gerichtlich prüfen und sind überzeugt, dass der Sofortvollzug keinen Bestand haben wird.


Direkte Ansprechpartner franken.cannabis e.V.

– Dr. Martin Pley, Vorstand franken.cannabis 

✉️ verein@franken-cannabis.com 

📞 09545 34 899 60 

Für Rückfragen zum Verband wenden Sie sich bitte an: 

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