Existenzielle Notlage für bayerische Anbauvereinigungen.

Stellungnahme des Cannabis Verband Deutschland zur Situation in Bayern

Existenzielle Notlage für bayerische Anbauvereinigungen

Die bayerischen Cannabis-Anbauvereinigungen befinden sich in einer akuten existenziellen Notlage. Trotz erteilter Lizenzen durch das LGL ist absehbar, dass in Bayern auf weitere Zeit kein Verein mit dem Anbau beginnen kann – während laufende Miet- und Betriebskosten weiter bestehen. Es droht ein finanzielles Sterben auf Raten. Damit steht die bayerische Staatsregierung faktisch kurz davor, den politisch erklärten „Kampf“ gegen Anbauvereinigungen zu gewinnen – obwohl das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den Cannabis Social Clubs ausdrücklich eine Existenzberechtigung auch in Bayern zusichert.

Blockade durch Sondergebiets-Pflicht

Hauptursache ist die bundesweit einmalige Rechtsauffassung des Freistaats Bayern, wonach Anbauvereinigungen ausschließlich über die Ausweisung eines Sondergebietes baurechtlich genehmigt werden können. Während Gartenbau- oder Schützenvereine mit einer regulären Nutzungsänderung arbeiten können, werden Cannabis-Anbauvereine auf eine Stufe mit Flughäfen, Hafengebieten oder Sportstadien gestellt – ohne über Investoren oder Millionenbudgets zu verfügen.

Die Konsequenzen sind tödlich für die Vereine:

  • Kostenfalle: Ein Bauleitverfahren verursacht regelmäßig Kosten im fünfstelligen Bereich, die vollständig von den Vereinen getragen werden müssten.
  • Zeitfalle: Verfahren ziehen sich über Jahre hin, in denen Vereine keine Einnahmen generieren können.
  • Politisches Veto: Gemeinderäte erhalten weitreichende Mitspracherechte. Angesichts der CSU-Dominanz in vielen Kommunen bedeutet dies ein unkalkulierbares politisches Risiko und eine faktische Blockade.

Fall franken.cannabis – politisch erzwungene Stilllegung

Der Fall franken.cannabis e.V. zeigte zuletzt exemplarisch die Willkür: Noch am 13. August 2025 bewertete das Landratsamt Bamberg eine sofortige Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig. Erst nach Intervention der Bezirksregierung Oberfranken – und aus unserer Sicht damit letztlich auf Druck der Staatsregierung – wurde der Verein mit sofortiger Wirkung stillgelegt.
Die gerichtliche Beschwerde wurde inzwischen abgelehnt. Damit ist klar: Nicht sachliche Erwägungen vor Ort, sondern die politische Linie aus München entscheidet über das Schicksal der Anbauvereinigungen.

Rechtsstaatliche Schieflage

Damit werden bayerische Vereine systematisch blockiert und faktisch diskriminiert. Während das KCanG eine rechtmäßige Existenz vorsieht, verwehrt Bayern durch Sondergebiets-Zwang die Umsetzung. Kein Gartenbauverein muss 180 Stellplätze nachweisen, kein Kleintierzuchtverein ein Sondergebiet beantragen – von ehrenamtlich geführten Cannabis-Anbauvereinen wird genau dies verlangt.

Hinzu kommt: Selbst das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat lediglich eine Empfehlung zur Sondergebietseinstufung ausgesprochen. Eine gesetzlich verbindliche Grundlage dafür fehlt. Dennoch wird diese Empfehlung von den Behörden wie eine zwingende Vorschrift behandelt.

Folgen für die Gesellschaft

Die Konsequenz ist klar: Während in fast allen anderen Bundesländern bereits angebaut wird, bleibt Bayern beim Status quo. Der Schwarzmarkt floriert weiter, Verbraucherinnen und Verbraucher werden entmündigt, und legale, kontrollierte Abgabewege bleiben blockiert. Bayerns Sonderweg untergräbt damit nicht nur die Intention des Bundesgesetzes, sondern auch Gesundheits- und Jugendschutz, die gerade durch die Vereine unterstützt würden.

Forderung

Der Cannabis Verband Deutschland (CVD) fordert die bayerische Staatsregierung und die Bundespolitik dringend auf, diese rechtsstaatlich fragwürdige Blockade zu beenden.

  • Baurechtlich muss eine reguläre Genehmigung per Nutzungsänderung möglich sein – so wie bei allen anderen Vereinen auch.
  • Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sind aufgefordert, durch bundeseinheitliche Klarstellungen Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Solange Bayern diese Blockadehaltung beibehält, bleibt der gemeinschaftliche legale Anbau in Bayern faktisch unmöglich – mit allen negativen Folgen für Verbraucher, Jugend- und Gesundheitsschutz sowie für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

Wir warnen ausdrücklich: Den bayerischen Anbauvereinigungen läuft die Zeit davon. Wenn nicht schnellstmöglich eine Lösung gefunden wird, bedeutet die Sondergebiets-Praxis das Aus für legale Cannabis-Clubs in Bayern.