Genehmigt in Bayern, angebaut in Thüringen

Cannabis-Verein bekommt Anbaugenehmigung, kann im Freistaat aber nicht anbauen und zieht über die Landesgrenze

Der Verein für Cannabis- und Stecklingsproduktion e.V. (VCSP e.V.) hat die Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) bekommen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sie am 13. Oktober 2026 erteilt. Der VCSP ist damit der zwölfte genehmigte Anbauverein in Bayern. Anbauen wird er aber nicht in Bayern, sondern in Thüringen. Dort ist eine Halle vorgesehen. Das Bauamt hat seine Zustimmung bereits signalisiert, die baurechtliche Genehmigung steht noch aus. Wenn alles nach Plan läuft, startet der erste Anbau im Winter.

Warum nicht in Bayern?

Die bayerische Staatsregierung verlangt für Anbauvereinigungen baurechtlich ein „sonstiges Sondergebiet“. Solche Flächen gibt es für Vereine nicht und eine Erstellung dieser ist für Vereine de facto nicht umsetzbar. Kein anderes Bundesland stellt diese Anforderung. Nach Einschätzung des Cannabis Verband Deutschland (CVD) ist ein Vereinsanbau in Bayern in jeglicher Form nicht möglich. Der VCSP gab seinen bayerischen Standort deshalb im Januar 2026 auf und suchte in Thüringen neu. Der gesamte Wechsel dauerte neun Monate.

Damit ist der VCSP nach dem Buds Collective e.V. (bei Grafenwöhr), der in Sachsen anbaut, erst der zweite bayerische Verein, der seinen Anbau in ein anderes Bundesland verlegen muss.

Zwei Jahre von der Antragstellung bis zur Genehmigung

Den Antrag beim LGL hatte der Verein schon im Oktober 2024 gestellt. Unterlagen wurden nach und nach angefordert, dazu kam der Wechsel des Standorts. Bis zur Genehmigung vergingen somit rund zwei Jahre.

Alle zwölf genehmigten Vereine betroffen

In Bayern kann keine der zwölf genehmigten Anbauvereinigungen tatsächlich anbauen. Am Sondergebiet kommt kein Verein vorbei, da die Staatsregierung auf die Umsetzung ihrer baurechtlichen Rechtsauffassung achtet. Wir vom Cannabis Verband Deutschland verweisen auf zwei Gerichtsurteile, zuletzt vom Verwaltungsgericht Würzburg im September (die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus), sowie auf behördliche Ablehnungen und weitere Dokumente, die wir vorlegen können.

CVD geht juristisch vor

Wir unterstützen und koordinieren derzeit fünf Klagen bayerischer Anbauvereinigungen vor bayerischen Verwaltungsgerichten. Weitere Klagen sind in Vorbereitung. Ziel ist, die Anforderung gerichtlich zu kippen.

Rückfragen und Interviews

Cannabis Verband Deutschland:

  • Elmar Daniel – Vorstand & Pressesprecher

VCSP e.V.:

  • Antonio Russo – 1. Vorstand
  • Lucas Kotschenreuther – 2. Vorstand

Kontakt: info@vcsp.club

Hinweis: Der VCSP e.V. ist rechtlich eigenständig und gehört organisatorisch zum CSC Nürnberg e.V. [gegründet von Mitgliedern des CSC Nürnberg“.]