Parlamentarischer Abend in Berlin: CVD wirbt für Anbau-Cluster und warnt vor der Bürokratie-Falle

Beim überparteilichen Parlamentarischen Abend in Berlin hat der Cannabisverband Deutschland (CVD) mit dem Modell kooperativer Anbau-Cluster einen konkreten Praxisvorschlag in die Debatte um die Zukunft des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) eingebracht. Der Tenor des Abends war konstruktiv – doch der Verband mahnt: Über Erfolg oder Misserfolg entscheidet nicht die gute Absicht, sondern die Ausgestaltung der Umsetzung.

Zwei Jahre KCanG – und ein Berliner Stillstand

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zog der Cannabis Social Club Berlin e. V. am 8. September 2026 am Franz-Mehring-Platz Bilanz. Der CVD war als bundesweiter Verband durch seinen norddeutschen Beauftragten Andreas Gerhold vertreten. Der Anlass ist ernüchternd: Laut der auf dem Abend präsentierten Datenmodellierung (Präsentation „Berlin Datenfilm“, Urheber: Growgoddess) sind in der Hauptstadt bislang nur 15 Erlaubnisse für Anbauvereinigungen wirksam – damit werden weniger als drei Prozent der rund 261.000 regelmäßigen Konsumentinnen und Konsumenten erreicht. Die Antragspipeline steht seit Ende Mai 2026 still. Mit der Green Leaf Society (vertreten durch Jana Halbreiter, CAD) war auch die erste genehmigte Berliner Anbauvereinigung vertreten und berichtete aus der Praxis.

Der CVD-Impuls: Anbau-Cluster als Praxislösung

Auf Bitte des gastgebenden CSC Berlin stellte Gerhold ein Modell vor, das bei Behörden wie Vereinen bislang mit Skepsis betrachtet wird: die Errichtung sogenannter Anbau-Cluster nach § 12 Abs. 3 KCanG. Anhand eines Praxisbeispiels aus Hamburg entkräftete er verbreitete Vorbehalte. Nicht anonyme „Großplantagen“, sondern überschaubare, kooperative Kleinst-Cluster aus zwei bis drei eigenständigen Anbauvereinigungen bildeten den Kern des Modells.

Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur – etwa Fluchtwegen, Werkstätten oder Verwaltungsflächen – entstünden erhebliche Synergien. Besonders bei Jugendschutz und Anlagensicherheit sei der Effekt groß: Zertifizierter Einbruchschutz und lückenlose Videoüberwachung seien für Einzelvereine kaum finanzierbar, im Verbund hingegen Standard. Auch die Aufsicht profitiere, weil das LAGeSo standardisierte Prozesse an einem zentralen, professionell gesicherten Ort kontrollieren könne, statt durch alle Bezirke fahren zu müssen.

Für den CVD sind Anbau-Cluster kein Sicherheitsrisiko, sondern ein Sicherheitsgewinn – sie gefährden den nichtkommerziellen Charakter des Gesetzes nicht, sie sichern ihn ab.

Offene Türen bei Verwaltung und Politik

Die Resonanz fiel grundsätzlich positiv aus. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), vertreten durch den kommissarischen Präsidenten Dr. Matthias Merx und Ute Lennartz, signalisierte Offenheit für praxistaugliche Vereinfachungen: Wo standardisierte Schutz- und Betriebskonzepte die Kontrollierbarkeit erhöhen und die strikte Trennung der Vereinsbereiche gewahrt bleibt, liege darin auch eine Entlastung für die Prüfer vor Ort.

Aus der Landespolitik trugen Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen), Martin Matz (SPD) und Niklas Schrader (Die Linke) den pragmatischen Kurs mit; kontrollierte Anbau-Cluster dürften nicht reflexhaft blockiert werden, wenn sie die Sicherheit erhöhen und Kontrollen effizienter machen. Schrader forderte zudem, die Liegenschaftspolitik des Landes so anzupassen, dass Vereine diskriminierungsfreien Zugang zu Gewerbeflächen erhalten. Auffällig war die Abwesenheit der ebenfalls eingeladenen CDU – aus Sicht der anwesenden Verbände ein Warnsignal mit Blick auf mögliche bürokratische Blockaden nach der Wahl.

Der Vorbehalt: die „Bürokratie-Falle bei Richtlinien“

Bei aller positiven Grundstimmung bleibt der CVD skeptisch – nicht gegenüber dem Ziel, sondern gegenüber dem Weg dorthin. In den Nebengesprächen benannten Gerhold und der Rechtsexperte Dr. Marcus Geschwandtner (Co-Autor führender KCanG-Fachkommentare) eine strukturelle Gefahr, die der CVD bundesweit thematisiert: die „Bürokratie-Falle bei Richtlinien“. Werden Behörden im Namen der „Rechtssicherheit“ zu Leitfäden aufgefordert, neigten diese aus Haftungsgründen dazu, die Vorgaben maximal restriktiv zu fassen.

Aus einer gedachten Orientierungshilfe werde so schnell ein „ergänzendes Gesetz“, von dessen Wortlaut die Sachbearbeitung nicht mehr abweiche – zulasten der Einzelfall-Flexibilität und des eigentlichen Geistes des KCanG. Die Konsequenz des CVD: Praxisleitfäden dürfen keine starren Verwaltungsvorschriften sein, sondern müssen als dynamische „Living Documents“ unter aktiver Beteiligung der Anbauverbände entstehen. Ihre Aufgabe ist es, die Grenzen behördlichen Handelns zu definieren – nicht neue Hürden für die Vereine zu errichten. Dr. Geschwandtner verwies ergänzend auf die Notwendigkeit landeseinheitlicher Auslegungen, um zwölf unterschiedliche bezirkliche Praxen und die damit verbundenen Vorleistungsrisiken für ehrenamtliche Initiativen zu vermeiden.

Fazit: Etappenerfolg, kein Selbstläufer

Der Abend hat gezeigt, dass die Debatte in der politischen Mitte angekommen und ein praxisnahes Modell wie das Cluster-Konzept anschlussfähig ist. Für den CVD ist das ein Etappenerfolg – aber kein Selbstläufer. Ob aus dem Momentum eine verlässliche Regelstruktur wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten: bei der Ausgestaltung landeseinheitlicher Standards, beim Zugang zu Flächen und bei der Frage, ob Leitfäden Erleichterung schaffen oder neue Bürokratie. Der Verband wird diesen Prozess kritisch begleiten.

Quellen

  • Anlass: Parlamentarischer Abend des Cannabis Social Club Berlin e. V., 8. September 2026, Franz-Mehring-Platz, Berlin
  • Datenmodellierung / Präsentation: „Berlin Datenfilm“, Urheber: Growgoddess – growgoddess.club
  • Fachbeitrag Anbau-Cluster (§ 12 Abs. 3 KCanG): Andreas Gerhold, Cannabisverband Deutschland (CVD)
  • Rechtliche Einordnung: Dr. Marcus Geschwandtner, Co-Autor führender Fachkommentare zum Cannabisrecht